Orthopädische Einlagen dürfen nur in Sicherheitsschuhen mit "DGUV 112-191" Zulassung getragen werden!
2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 neu festgelegt.
Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind.
Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 191 wurde 2014 durch die aktuelle DGUV 112-191 ersetzt.
Orthopädische Einlagen dürfen nur in Sicherheitsschuhen mit "DGUV 112-191" Zulassung getragen werden!
2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen...
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BGR 191 / DGUV 112-191
Orthopädische Einlagen dürfen nur in Sicherheitsschuhen mit "DGUV 112-191" Zulassung getragen werden!
2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 neu festgelegt.
Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind.
Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 191 wurde 2014 durch die aktuelle DGUV 112-191 ersetzt.